Vision und Zweck

Die Harald Christ Stiftung für Demokratie und Vielfalt wurde 2020 von Harald Christ mit dem Zweck gegründet, einen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie auf der Basis des Grundgesetzes zu leisten. Entscheidend ist hier die Freiheit von Meinung und Presse. Der Einsatz der Stiftung gilt auch der Vielfalt (Diversity), Akzeptanz und Chancengleichheit aller Menschen, insbesondere auf den Gebieten unterschiedlicher Kulturen und Lebensweisen. Sie wird für die Vermittlung der demokratischen Grundwerte und für eine tolerante und offene Gesellschaft und damit gegen Gewalt, Extremismus und Intoleranz nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern darüber hinaus auch im Ausland tätig werden.  Zu diesem Zweck fördert sie Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie das demokratische Staatswesen. Ein besonderes Augenmerk liegt hier bei der Förderung benachteiligter junger Menschen. Perspektivisch wird Christ die Verantwortung für die Stiftung, welche als Testamentsstiftung Erbin seines Vermögens wird, vertrauensvoll weitergeben.

  • (1) Zweck der Stiftung ist es, einen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie auf der Basis des Grundgesetzes zu leisten. Entscheidend ist hier die Freiheit von Meinung und Presse. Der Einsatz der Stiftung gilt auch der Vielfalt (Diversity), Akzeptanz und Chancengleichheit aller Menschen insbesondere auf den Gebieten unterschiedlicher Kulturen und Lebensweisen. Sie wird für die Vermittlung der demokratischen Grundwerte und für eine tolerante und offene Gesellschaft und damit gegen Gewalt, Extremismus und Intoleranz nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern darüber hinaus auch im Ausland tätig werden. Zu diesem Zweck fördert sie Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie das demokratische Staatswesen. Ein besonderes Augenmerk liegt hier bei der Förderung benachteiligter junger Menschen.

    (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

    • die regelmäßige – möglichst jährliche – Vergabe eines Preises an eine Person, eine Gruppe oder ein Projekt, die sich in herausragender Weise für eine tolerante und offene Gesellschaft sowie gegen Gewalt, Extremismus und Intoleranz engagiert haben,

    • die Initiierung, Durchführung und Förderung von Veranstaltungen und Projekten, mit denen insbesondere jungen Menschen die demokratischen Grundwerte oder, z.B. durch den interkulturellen Austausch, Akzeptanz und Sensibilisierung im Bereich der sozialen Vielfalt vermittelt werden,

    • die Initiierung, Durchführung und Förderung von Veranstaltungen und Projekten zum Thema „Zukunft der Demokratie“ und den technischen Möglichkeiten der „Digitalisierung von Demokratie“,

    • die Initiierung, Durchführung und Förderung künstlerischer oder im weiteren Sinne kultureller Projekte und Veranstaltungen als Elemente lebendiger Demokratie und Ausdruck von Vielfalt in der Gesellschaft,

    • die Förderung von Nachwuchsjournalisten, die durch ihre Arbeit einen herausragenden Beitrag zur Wahrnehmung der Demokratie und ihrer Grundprinzipien in der Öffentlichkeit geleistet haben, durch Stipendien, sowie die Initiierung, Durchführung und Förderung von Veranstaltungen und Projekten,

    • die Förderung von Nachwuchsjournalisten, die durch ihre Arbeit einen herausragenden Beitrag zur Wahrnehmung der Demokratie und ihrer Grundprinzipien in der Öffentlichkeit geleistet haben, durch Stipendien, sowie die Initiierung, Durchführung und Förderung von Veranstaltungen und Projekten,

    • die Initiierung, Unterstützung und Förderung von Lehrstühlen, die auf den in Absatz 1 Satz 1 bis 5 genannten Gebieten tätig sind, von wissenschaftlichen Veranstaltungen auf diesen Gebieten und von entsprechenden Forschungsvorhaben, u.a. durch die Gewährung von Stipendien,

    • die Förderung der Berufsbildung, der beruflichen Weiterbildung und des Studiums junger Menschen aus bildungsferner Umgebung oder benachteiligten Lebensverhältnissen, z.B. durch eigene Förderprogramme oder durch die Gewährung von eigenen Stipendien. Eine Mittelweiterleitung zu diesem Zweck ist grundsätzlich ausschließlich an andere steuerbegünstigte Körperschaften möglich;

    • und die Initiierung, Unterhaltung sowie Betreuung einer Begegnungsstätte für den Austausch und die Unterstützung der Zwecke der Stiftung. Eine Mittelweiterleitung zu diesem Zweck ist grundsätzlich ausschließlich an andere steuerbegünstigte Körperschaften möglich.

    (3) Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zur Förderung der zuvor genannten steuerbegünstigten Zwecke für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

    (4) Die Stiftung muss nicht alle Zwecke gleichmäßig oder gleichzeitig erfüllen. Vielmehr steht die Zweckerfüllung im Ermessen des Vorstands.

    (5) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

    (6) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird.

    (7) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.