Arbeitsweise

Die Harald Christ Stiftung für Demokratie und Vielfalt versteht sich als lernende Stiftung. Dafür integrieren wir bei unserer Stiftungsarbeit, frei von Scheuklappen, kreative und innovative Methoden in unsere Arbeitsweise und nutzen neue Anstöße für Entwicklungsprozesse, um unsere Wissensbasis und Handlungsspielräume an neue Erfordernisse anzupassen. Als Leitlinie dient uns dabei unser Code of Conduct.

CODE OF CONDUCT

  • Das Team der Harald Christ Stiftung für Demokratie und Vielfalt engagiert sich gemeinsam für eine lebendige Demokratie sowie eine vielfältige Gesellschaft. Dabei sind wir uns bewusst, dass wir mit philanthropischem, gemeinnützigem Geld arbeiten. Wir handeln daher nach bestimmten Wertvorstellungen und Richtlinien, die im Code of Conduct festgeschrieben sind.

  • Wir arbeiten mit Menschen zusammen, nicht mit anonymen Organisationen. Der gegenseitige Umgang im Rahmen von Förderungen geschieht auf Augenhöhe: Nicht die Position oder Entscheidungsmacht sind entscheidend, sondern das bessere Argument. Wir sind uns der Gefahr bewusst, uns selbst zu wichtig zu nehmen, da andere von unseren finanziellen Förderungen abhängig sind. Unser Paradigma muss aber sein: Wir sind genauso auf die Sozialunternehmer*innen, NGOs und Projekte angewiesen, die wir fördern, wie sie auf uns. Folgende Wertvorstellungen liegen unserem Handeln dabei zugrunde:

    (1) Transparenz

    Als steuerbegünstigte Institution wollen wir die Öffentlichkeit so transparent wie möglich über unsere Aktivitäten informieren. Gleichzeitig erkennen wir auch an, dass es nicht immer vollständige Transparenz geben kann. Wir wägen bei allen Transparenzentscheidungen sorgfältig ab.

    (2) Sorgsamkeit im Unternehmertum

    Wir verstehen uns als Testamentsstiftung. Wir geben philanthropisches Geld in Projekte und Initiativen, die Wirkungshypothesen besitzen, aber nicht zwangsläufig bereits evaluierte Wirkungsnachweise. Wir wägen in der Explorationsphase von potenziellen Förderungen sorgsam ab und begründen jede Förderentscheidung, behalten aber gleichzeitig im Sinne des Stifters eine unternehmerische, pragmatische Haltung auch langfristig bei.

    (3) Ziele klar definieren

    Wir vereinbaren mit unseren Förderpartnern, aber auch für unsere eigenen Projekte, klare Ziele und messen diese schonungslos. Die Stiftung wird dann ein lernender Ort, wenn in der Reflexion und Bewertung nichts infrage steht. Und Kritik in alle Richtungen – auch in unsere eigene – für zukünftiges Agieren handlungsleitend ist.

  • Die Mittel der Stiftung sollen so umfassend wie möglich der unmittelbaren Umsetzung gemeinnütziger Vorhaben im Sinne der Stiftungszwecke zugutekommen; der Verwaltungskostenanteil der Stiftung soll so gering wie möglich gehalten werden. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass wir auch mit internen Personalressourcen wichtige Beiträge zur Erzielung von Wirksamkeit in den Projekten leisten können. Das Vorgehen der Stiftung für Demokratie und Vielfalt geschieht dabei nach folgenden Richtlinien:

    a) Alle Förderungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

    b) Neben einer finanziellen Förderung legen wir einen besonderen Wert auf Maßnahmen des »Capacity Building«, also der Unterstützung der Organisation und der handelnden Personen bei der Weiterentwicklung ihrer Kenntnisse und Kompetenzen.

    c) Sollte ein/e Mitarbeiter:in vor der Anbahnung einer Förderung bereits eine wie auch immer geartete persönliche Beziehung (Bekanntschaft etc.) zu einem potenziellen Fördermittelempfänger besitzen, ist dies in der Förderempfehlung gegenüber dem Vorstand transparent zu machen, um einen Interessenskonflikt auszuschließen. Sollte ein Vorstandsmitglied eine solche persönliche Beziehung besitzen, sind die anderen Vorstandsmitglieder zu informieren.

    d) Aus Förderpartnerschaften dürfen dem/den einzelnen Mitarbeiter:innen der Stiftung keinerlei persönliche Vorteile erwachsen. Jegliche Annahme von Geschenken und Zuwendungen von potenziellen, aktuellen und ehemaligen Förderpartnern ist untersagt.

    e) Bei der Entscheidung für oder gegen Förderungen oder Kooperationen wird zu jedem Zeitpunkt Unabhängigkeit gewahrt. Die Stiftung für Demokratie und Vielfalt behält sich dabei das Recht vor, jeweils individuell zu entscheiden. Aufgrund von hohem Arbeitsaufkommen können bei Absagen nicht zwingend immer ausführliche Begründungen kommuniziert werden.

    f) Für Konfliktsituationen im Rahmen von Fördertätigkeiten oder Problemen individuellen Verhaltens ist zunächst der Stiftungsvorstand zu adressieren. Sollte dieser selbst in diese Situation involviert sein, steht eine Ombudsperson zur Verfügung, die Teil des Stiftungsbeirats ist.

    g) Alle Förderpartnerschaften und Kooperationen finden politisch und konfessionell unabhängig statt und verpflichten sich der demokratisch-freiheitlichen Grundordnung.

    Zusammenarbeit mit Dienstleistern

    h) Aus der Zusammenarbeit mit Dienstleistern dürfen dem/der einzelnen Mitarbeiter:in der Stiftung keinerlei persönliche Vorteile erwachsen.